Starke Heimat Hessen: Unterstützung für gewerbesteuerschwache Kommunen

Das Programm zur ‚Starken Heimat Hessen‘ wurde im Hessischen Landtag als Gesetz beschlossen Die Neureglung soll die ungleiche Verteilung des Gewerbesteueraufkommens in Hessen abmildern. Allein drei Kommunen generieren mit einem Pro-Kopf Aufkommen bei der Gewerbesteuer von über 2.500 Euro rund 40 Prozent des gesamten Gewerbesteueraufkommens, die Stadt Frankfurt alleine rund ein Drittel. Die Neuverteilung der Mittel soll die enorme Spreizung bei den Steuereinnahmen abmildern und ganz im Sinne des Verfassungsauftrags für gleichwertige Lebensverhältnisse in Hessen sorgen.

Bislang mussten die Kommunen jährlich rund 400 Millionen Euro im Rahmen der erhöhten Gewerbesteuerumlage an das Land zahlen. Ab dem kommenden Jahr steht das Geld wieder komplett der kommunalen Familie zu Verfügung. Somit erhalten mehr als 75% aller hessischen Städte und Gemeinden mehr finanzielle Mittel als bei einem Auslaufen der erhöhten Gewerbesteuerumlage ohne gesetzliche Regelung.

Ein Viertel der Umlage wird nicht mehr erhoben und verbleibt künftig unmittelbar im Säckel der Kommunen. Ein weiteres Viertel der einstigen Umlage stockt den Kommunalen Finanzausgleich. Die restlichen 200 Millionen Euro fließen größtenteils über die Erhöhung von Pauschalen an die Städte und Gemeinden. Der größte Teil davon (rund 120 Millionen Euro) über die Erhöhung der Pauschale für die Kinderbetreuung. Damit werden die Kommunalhaushalte im Bereich der Kinderbetreuung entlastet und die Gemeinden sparen Geld ein, dass sie für andere Zwecke verwenden können. Demnach stehen den Kommune gut 300 Millionen Euro zur „freien Verfügung“.

Mit dem eigentlichen Programm ‚Starke Heimat‘ werden dann neben der Kinderbetreuung auch weitere Förderschwerpunkte (Krankenhäuser, 35 Mio., Digitalisierung 20 Mio., ÖPNV 20 Mio.; Schulverwaltung 5 Mio.) finanziert. Dazu wird es ein bürokratiearmes Antragsverfahren geben. Dabei werden auch alle Bundemittel aus den Bereichen „Gute-Kita-Gesetz“, „Digitalpakt“ und „Krankenhausförderung“ vom Land an die Kommunen weitergegeben.

„Im Rahmen der Gesetzgebung haben wir zudem mit einem Änderungsantrag sichergestellt, dass die Kommunen auch weiterhin die Zahlungen aus dem Familienleistungsausgleich in voller Höhe erhalten. Dieser wäre andernfalls als Folge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zulasten der Kommunen zurückgegangen. Das Land Hessen nimmt hierzu noch einmal rund 44 Millionen Euro in die Hand und gleicht diesen drohenden Verlust aus“, so Alexander Bauer in seiner Mitteilung.
Eine Musterberechnung aus dem Finanzministerium zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Städte und Gemeinde im Kreis Bergstraße von dieser Neuverteilung der Mittel profitieren wird. Die erste Zahl steht jeweils für die Belastung durch die Heimatumlage in 2020; die zweite für die Veränderung zu 2019 in Millionen Euro.

Bürstadt: 0,37 / 0,70 Das heißt, Bürstadt bekommt durch die Umverteilung 330.000 Euro mehr zurück, als es als Heimatumlage abgibt.
Biblis: 0,14 / 0,32
Einhausen: 0,15 / 0,21
Groß-Rohrheim: 0,11 / 0,15
Heppenheim: 1,42 / 1,30 Plus 477.000 Euro für den Krankenhausträger.
Lampertheim: 1,24 / 1,52 Dazu kommen 61.000 Euro für den Krankenhausträger.
Lorsch: 0,43 / 0,60
Viernheim: 1,09 / 1,71 Plus 96.000 Euro für den Krankenhausträger in Viernheim.

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